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Neue Förderrichtlinie "Begleitung Standortauswahlgesetz"

Niedersächsische Landkreise und Kommunen können jetzt Förderanträge für Gutachten und Informationsveranstaltungen stellen. Das Land stellt dafür 500.000 Euro zur Verfügung.

Mit der Veröffentlichung im Niedersächsischen Ministerialblatt am 17.08.2022 ist die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Inanspruchnahme von Leistungen Dritter im Rahmen des Standortauswahlprozesses in Kraft getreten. Das Land Niedersachsen stellt damit den niedersächsischen Gebietskörperschaften auch im Förderzeitraum 2022 und 2023 erheblich Mittel zur kritischen Begleitung des Standortauswahlverfahrens zur Verfügung.

Alle niedersächsischen Landkreise, kreisfreien Städte und die Region Hannover sollen mit insgesamt 500.000 Euro pro Jahr in die Lage versetzt werden, fachliche Unterstützung bei der Einordnung der einzelnen Schritte und Ergebnisse des Verfahrens zu erhalten, sowie die Bürgerinnen und Bürger vor Ort zu informieren. Die Förderung stellt einen Baustein der niedersächsischen Kampagne zur Begleitung des Standortauswahlprozesses für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle dar.

Gegenstand der Förderung können z.B. die Beauftragung fachlicher Stellungnahmen oder die Durchführung von Informationsveranstaltungen sein. Lokale und regionale Interessenvertretungen wie Naturschutzverbände oder Jugendorganisationen sind aufgerufen, sich aktiv an den initiierten Begleitprozessen der Gebietskörperschaften zu beteiligen.