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Stellungnahme zu ausgewählten Aspekten des Konzeptes und der Methodenbeschreibung zur Durchführung repräsentativer vorläufiger Sicherheitsuntersuchungen

In seiner Rolle als staatlicher geologischer Dienst des Landes Niedersachsen hat das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG)(www.lbeg.niedersachsen.de) der für die Suche nach einem Endlagerstandort zuständigen Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) (www.bge.de) seine Stellungnahme zum Konzept zur Durchführung repräsentativer vorläufiger Sicherheitsuntersuchungen (rvSU) übermittelt.

Das LBEG weist darauf hin, dass die von der BGE veröffentlichten Ergebnisse lediglich einen aktuellen Arbeitsstand der Methodenentwicklung zur Durchführung der rvSU darstellen. Eine abschließende Bewertung der Methodik zur Festlegung von Standortregionen sei daher zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich. Das Landesamt geht davon aus, dass die BGE in absehbarer Zeit eine aktualisierte Version des Konzeptes öffentlich zur Diskussion stellt, bevor die Methodik auf alle als alle Teilgebiete angewendet wird. Diese Version sollte die zahlreichen Rückmeldungen und Stellungnahmen würdigen, die inzwischen, u.a. von den staatlichen geologischen Diensten, vorliegen.

Darin sollte auch nachvollziehbar beschrieben werden, wie die Qualitätssicherung bei der Durchführung rvSU erfolgt. Entscheidungen sollten nachvollziehbar dokumentiert werden. Zur Überprüfung der einzelnen Verfahrensschritte wird ein anonymisiertes Peer-Review-Verfahren nach wissenschaftlichen Standards empfohlen.

Das LBEG macht darauf aufmerksam, dass Teile der vorgeschlagenen Methodik die Gefahr bergen, Gebiete wegen schlechter Datenlage auszuschließen bzw. Gebiete mit guter Datenlage höher zu bewerten. Zum jetzigen Zeitpunkt werde durch die Methodik nicht gewährleistet, dass Gebiete mit annähernd vergleichbarer Beweiskraft entweder als Standortregionen identifiziert oder ausscheiden würden. Solange die Entscheidung, ob Gebiete mit geringerer Datenlage weiter im Verfahren bleiben sollten, vor allem auf Basis von Analogieschlüssen, Referenzdaten und von Experten getragenen individuellen Annahmen getroffen werde, sei eine Gleichbehandlung mit hinreichend erkundeten Gebieten nicht möglich. Diese Gleichbehandlung sei aber unabdingbar zur Auswahl des Standortes mit der bestmöglichen Sicherheit.

Ein Gebiet könne, so die Wissenschaftler des LBEG, nach Phase 1 nur auf Basis von belastbaren Standortdaten oder belegbar zutreffenden Referenzdaten bzw. fachlich unstrittigen Annahmen aus dem Suchprozess ausscheiden. Andernfalls müsse es zwingend im Verfahren bleiben und infolgedessen als Standortregion ausgewiesen werden.