Foto: Stefan Sobotta, BGE

Nach Angaben der Bundesgesellschaft für Endlagerung sollen 54% der gesamten Fläche Deutschlands noch näher erkundet werden, in Niedersachsen sind es sogar 80% der Landesfläche. Niedersachsens Umweltminister Olaf Lies beantwortet zum Auswahlprozess für ein Atom-Endlager 5 Fragen.

Frage 1

Um den langen Ärger um den Standort Gorleben zu beenden, wurde die Suche neu gestartet, es soll wissenschaftlich und transparent zugehen. Was ist erforderlich, um die Bevölkerung insbesondere in Niedersachsen, wo es jahrzehntelang Proteste gab, bei dem Verfahren mitzunehmen?

Mit der Veröffentlichung des Zwischenberichts Teilgebiete durch die BGE am 28. September wurde ein neues Kapitel in der jahrzehntelangen Geschichte der Endlagersuche für hochradioaktive Abfälle in Deutschland aufgeschlagen. In Niedersachsen waren die bisherigen Jahrzehnte von Streit und Auseinandersetzung geprägt. Aufgrund der Vorgeschichte, die wir in Niedersachsen haben, besteht eine besondere Sensibilität in der Frage nach einem Endlager. Aus diesem Grund hat die niedersächsische Landesregierung bereits Anfang September das Niedersächsische Begleitforum Endlagersuche ins Leben gerufen.
Die niedersächsische Landesregierung wird mit dieser Kampagne das Standortauswahlverfahren konstruktiv und kritisch begleiten und sieht sich dabei in erster Linie als Anwältin der Bürgerinnen und Bürger. Durch das selbstlernende Verfahren haben wir die Möglichkeit ggf. neue Erfahrungen aufzunehmen, neu zu planen und neu zu überdenken – es wäre ein Fehler zu glauben, man könne jeden einzelnen Prozessschritt bis 2050 schon jetzt definieren.

Frage 2

Aus dem Zwischenbericht Teilgebiete der BGE geht hervor, dass etliche Gebiete in Niedersachsen liegen. Wird da der Protest nicht gleich wieder anschwellen? Was ist bei den folgenden Auswahlschritten wichtig?

Wir haben uns darauf geeinigt, dass wir ein Endlager in Deutschland bauen und eben nicht unseren Atommüll in andere Länder schaffen wollen. Niedersachsen ist aufgrund seiner geologischen Vorkommen auf der Teilgebietskarte der BGE massiv vertreten. Natürlich wird es in den Gebieten, die genannt wurden, Protest geben. Ich sehe es als meine Aufgabe als Anwalt der Bürgerinnen und Bürger, diesen Protest in konstruktive Bahnen zu lenken. Das Standortauswahlgesetz sieht für dieses erste Kapitel der Endlagersuche, die Veröffentlichung der Teilgebiete, vor, dass sich die Bürgerinnen und Bürger aktiv beteiligen. Aktiv beteiligen kann sich nur, wer entsprechende Informationen hat und darauf aufbauend Argumente vortragen kann, die in den von der BASE durchzuführenden Fachkonferenzen gehört und berücksichtigt werden müssen. Aus diesem Grund ist geplant, Informationsveranstaltungen in Niedersachsen durchzuführen. Ergänzend kann auf kommunaler Ebene ein Expertenteam, bestehend aus Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern meines Ministeriums und des Landesamtes für Geologie und Bergbau für eigene Veranstaltungen angefordert werden.

Zusätzlich spricht sich auch der niedersächsische Landtag dafür aus, Betroffene in den Teilgebieten durch die Übernahme von Sachverständigenkosten zu unterstützen.
Am Ende des Standortauswahlverfahrens muss ein Standort stehen, der 500 Jahre Bergbarkeit der Abfälle und Sicherheit für eine Millionen Jahre gewährleistet. Dafür wollen wir einen ergebnisoffenen, wissenschaftsbasierten Prozess. Dafür brauchen wir Bürgerbeteiligung und Transparenz. Das, was uns gelingen kann, ist eine sachliche Beteiligung mit Daten, Zahlen und Fakten. Was schwierig wird, ist, die Ängste der Menschen vor Ort aufzugreifen, ihnen zu begegnen, ihnen Antworten auf ihre Fragen zu einem Thema zu geben, das für alle ganz schwer greifbar ist. Das Thema eines Endlagers für hochradioaktive Abfälle geht über all die Fragestellungen hinaus, die es sonst in der öffentlichen Auseinandersetzung gibt. Deswegen sind die verschiedenen Beteiligungsverfahren und die Rolle Niedersachsens so wichtig.

Frage 3

Ist es aus Ihrer Sicht tatsächlich möglich, einen aus fachlicher Sicht besten Standort zu finden? Oder wird man am Ende zwischen mehreren Kandidaten abzuwägen haben?

Der Auswahlprozess ist zunächst einmal ergebnisoffen. Ein solches Verfahren hat es bisher noch nicht gegeben. Die Aufgabe der niedersächsischen Landesregierung ist es, dieses Verfahren konstruktiv und kritisch zu begleiten. Am Ende muss der aus fachlicher Sicht bestgeeignete Standort stehen – nicht der aus politischen Gründen beste Standort. Als mögliche Wirtsgesteine werden Salz, Ton und Kristallin genannt, das ist auch gut so. Ein ergebnisoffener Suchprozess darf sich nicht auf etwas konzentrieren, was wir kennen, nämlich Salz. Unsere europäischen Nachbarn zeigen uns, dass neben Salz auch die beiden anderen Wirtsgesteine geeignet sind. Die Forschung muss sich verstärkt darauf konzentrieren, welche Einlagerungsverfahren und Technologien bestmögliche Sicherheit bieten – dabei müssen alle drei möglichen Wirtsgesteine gleichermaßen Berücksichtigung finden. Ich finde, es ist noch eine Menge Arbeit zu leisten, um diese Objektivität nicht nur bei der Betrachtung des Wirtsgesteins, sondern auch mit Blick auf die Gesamttechnologie der Einlagerung sicherzustellen.

Frage 4

Menschen in allen Bundesländern haben Atomstrom genutzt, das Endlager wird letztlich wohl nur ein Bundesland unmittelbar betreffen. Was bedeutet das für das Verhalten der Bundesländer während des Suchverfahrens, nicht zuletzt auch mit Blick auf Äußerungen aus Bayern, das sich als Standort bereits für ungeeignet erklärt?

Es kann nicht oft genug betont werden: Mit dem Standortauswahlgesetz haben wir uns in der Bundesrepublik auf ein wissenschaftsbasiertes Suchverfahren geeinigt. So wie die Politik die Festlegung, dass wir ein Endlager benötigen, nicht in Frage stellen kann, darf auch dieser gesamtgesellschaftliche Konsens für ein wissenschaftsbasiertes Suchverfahren nicht torpediert werden. Zu welchem Ergebnis politische Vorfestlegungen bei dem Thema hochradioaktive Abfälle führen, hat uns die Geschichte gezeigt. Dies war der Anlass für das jetzt vorliegende Gesetz. Es ist ein unglaublicher Vorgang, dass mein Amtskollege Thorsten Glauber in öffentlichen Äußerungen über die angebliche Eignung von Gorleben die Grundlage des Standortauswahlgesetzes in Frage stellt. Mit Verabschiedung des Standortauswahlgesetzes im Jahr 2013 wurden die Erkundungsarbeiten eingestellt. Der Salzstock Gorleben ist bereits jetzt im ersten Schritt aus dem Verfahren ausgeschieden. Unverantwortlich, dass Bayern schon jetzt aus dem Konsens aller Bundesländer ausschert, ergebnisoffenen nach einem Atom-Endlager zu suchen.

Frage 5

Und wenn es am Ende doch auf Niedersachsen hinausläuft, was dann?  

Niedersachsen verfügt über Ton- und Salzgesteinsformationen. Daher ist zu erwarten, dass auch in Niedersachsen potenzielle Eignungsgebiete identifiziert werden. Das Standortauswahlverfahren muss jedoch alle potenziell geeigneten Standorte in der Bundesrepublik erfassen und betrachten, kein Bundesland kann sich dem politisch entziehen. Daher ist eine kritische, aber auch konstruktive Begleitung dieses Prozesses durch die Landesregierung zwingend geboten. Wir sind die Generation, die sicherstellen muss, dass es ein gesichertes und am Ende des Verfahrens auch breit akzeptiertes Endlager geben wird -vor Ort, wo auch immer in der Republik, dürfte dies schwierig sein.

5 Fragen - 5 Antworten zur Endlagersuche

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Welche Gesteinsformationen kommen in Frage?

Tonstein

Tonsteine gehören zur Gruppe der Sedimentgesteine, die aus älteren Gesteinen durch Prozesse der Verwitterung, der Erosion, des Transports und anschließender Sedimentation und Verfestigung hervorgegangen sind. Durch Ablagerung in ruhigen Gewässern, z. B. in küstenfernen Bereichen von Seen und Meeren sowie in Stillwasserbereichen von Flusssystemen bilden sich zunächst unverfestigte Tone. Sie entstehen, wenn gröbere und schwerere Körner bereits sedimentiert wurden und nur noch die feinen, im Wasser schwebenden Ton-Partikel in ruhige, strömungsarme Bereiche gelangen und sich dort absetzen können. Tone werden zu Tonsteinen, indem sie durch zunehmende Überlagerung von anderen Sedimenten immer stärker kompaktiert und verfestigt werden.

Tonsteine unterscheiden sich von den übrigen Sedimentgesteinen dadurch, dass sie überwiegend aus Partikeln mit der kleinsten Korngröße, der Tonfraktion (< 0,002 mm), bestehen. Bei den zumeist plattigen Ton-Partikeln handelt es sich hauptsächlich um die sogenannten Tonminerale, wie z. B. Kaolinit, Montmorillonit und Illit. Diese sind bei der chemischen Verwitterung neu entstanden. Untergeordnet bestehen Tonsteine auch aus mechanisch oder chemisch zerkleinerten Fragmenten von Mineralen wie beispielsweise Quarz,Muskovit, Feldspat und Karbonat. Geringfügige Beimengungen von beispielsweise Limonit, Hämatit, Chlorit oder auch organische Kohlenstoffverbindungen sind für die unterschiedlichen Farben (grau, schwarz, rot, grün) von Tonsteinen verantwortlich.

Tonsteine verfügen über eine hohe Dichtheit. Sie sind aufgrund ihrer feinen Körnung nur schwer durchlässig für Flüssigkeiten und Gase und wirken im geologischen Untergrund somit als Barrieregesteine. Darüber hinaus sind sie aufgrund der Struktur und der großen Oberfläche der Tonminerale in der Lage, Ionen - z. B. Schwermetalle oder Radionuklide -  reversibel zu binden. Man spricht hier auch von Adsorption. Im Kontakt mit Wasser reagieren Tonminerale quellfähig und sind dadurch in der Lage, Risse zu schließen.

Als Tonsteinformation ist eine oft mehrere Meter bis über hundert Meter mächtige Abfolge von Tonsteinen zu verstehen. Da in der Natur keine reinen Tonsteine in so großen Mächtigkeiten vorkommen, sind insolchen Formationen häufig geringfügige Beimengungen oder geringmächtige Lagen aus sandigem, siltigem, karbonatischem, organischem oder sonstigem Material enthalten.

Bildrechte: LBEG

Kristallingestein

Kristallingesteinsformationen sind in mehreren Ländern als Wirtsgesteinsformationen für die Einlagerung von hoch radioaktiven Abfällen vorgesehen. Im internationalen Sprachgebrauch werden diese Gesteinskomplexe als „crystalline basement“ bezeichnet und beziehen sich in der Endlagerung vor allem auf plutonische oder bestimmte metamorphe Gesteine. Daneben werden auch Vulkanite, wie beispielsweise Porphyrite, von einigen Ländern auf ihre Eignung als mögliche Wirtsgesteine untersucht.

Plutonische Gesteine entstehen aus Gesteinsschmelzen (Magmen), die aus großer Tiefe in die Erdkruste aufsteigen und dort langsam abkühlen. Nacheinander kristallisieren verschiedene Minerale (z. B. Glimmer, Feldspat, Quarz) aus und es entstehen jenach Bildungsbedingungen unterschiedliche Gesteinsarten und –varietäten. Granite sind die häufigsten Vertreter der plutonischen Gesteine und treten in zahlreichen Varietäten auf, die meist mit regionalen Namen bezeichnet werden, wie z. B. der Okergranit aus dem Harz oder der Ålandgranit aus Skandinavien. Daneben zählen unter anderem Diorite, Gabbros und Peridotite zu den Plutoniten.

Metamorphe Gesteine sind während Gebirgsbildungsprozessen unter erhöhten Druck- und Temperaturbedingungen in großen Tiefen entstanden. Sie sind ohne Aufschmelzung chemisch und strukturell aus älteren Gesteinen umgewandelt worden. Je nach Ausgangsmaterial und Druck-/Temperatur-Bedingungen entstehen dabei viele unterschiedliche Gesteine, die sich durch Mineralbestand und Gefügemerkmale unterscheiden lassen. Beispiele für häufige metamorphe Gesteine sind z. B.Gneise, Amphibolite oder Eklogite. Kommt es bei der Gesteinsumwandlung zu Teilaufschmelzungen (Anatexis), entstehen Migmatite.

Plutonische und metamorphe Gesteinsmassive sind in großen Tiefen in der Erdkruste gebildet worden. Sie werden erst lange nach ihrer Entstehung durch tektonische Geländehebungenund Erosion der überlagernden Gesteinsschichten an der Oberfläche sichtbar.

Kristallingesteinsformationen zeichnen sich durch eine hohe Festigkeit, sehr geringes Lösungsverhalten und hohe Temperaturbelastbarkeit aus. Endlagerbergwerke weisen daher eine hohe Stabilität auf, müssen aber wegen der Klüftigkeit der Gesteine mit geotechnischen Barrieren versehen werden.

Steinsalz

Der Untergrund Norddeutschlands ist reich an Salzvorkommen, die sich im Laufe der Erdgeschichte in Sedimentationsbecken durch Verdunstung (Evaporation) der im Meerwasser gelösten Salze gebildet haben. Insbesondere die vor ca. 255 Mio. Jahren gebildeten und primär bereits sehr mächtigen Salzgesteinsformationen des Zechstein haben durch Mobilisationsprozesse in den nachfolgenden Mio. Jahren einen großen Formenreichtum erfahren.

Die Lagerung der Salzgesteine lässt sich grundsätzlich unterteilen in die „flache Lagerung“, worunter eine weitgehend schichtparallele „ursprüngliche“ Lagerung zu verstehen ist und die „steile Lagerung“, die durch z. T. erhebliche Salzwanderungsprozesse und Akkumulationen entstanden ist. Als Strukturformen haben sich z. B. Salzkissen, Salzsättel, Salzstöcke und Salzmauern entwickelt. In diesen Strukturen sind durch Verformungs- und Bruchprozesse der Salzgesteine z. T. komplexe Lagerungsverhältnisse entstanden.

Salzformationen sind im Allgemeinen zyklisch aufgebaut. Ein kompletter Zyklus besteht aus einer charakteristischen Abfolge von Karbonaten wie Dolomit und Kalkstein, Sulfaten wie Gips bzw. Anhydrit sowie Steinsalz und Kalisalzen. Innerhalb der Salzformationen gibt es Unterbrechungen oder Wiederholungen von Zyklusteilen. Ziel der Suche im Rahmen des Standortauswahlprozesses sind weitgehend homogene möglichst mächtige Steinsalz­bereiche, die als schützende geologische Barriere dienen.

Steinsalz weist als Wirtsgestein eine Reihe von positiven Eigenschaften auf, wie z. B. eine hohe spezifische Wärmeleitfähigkeit und Temperaturbelastbarkeit sowie eine geringe Durchlässigkeit. Aufgrund der besonderen Eigenschaft des kriechenden Verformungsverhaltens werden die Abfälle mit der Zeit komplett eingeschlossen. Da Steinsalz eine hohe Löslichkeit gegenüber ungesättigten Lösungen aufweist, ist der zusätzliche Schutz durch einen günstigen Aufbau des Deckgebirges mit u. a. grundwasserhemmenden Gesteinengegen unterirdische Ablaugungsvorgänge in der Abwägung ein wichtiges Kriterium.

Bildreche: LBEG
Verfasst am 
2.11.2020