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ie Endlagersuche ist ein komplexes Verfahren. Wer genau was macht, wird hier erklärt.

BGE - die Vorhabenträgerin

Die mit Wirkung vom 25. April 2017 neugegründete Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) ist die Vorhabenträgerin der Standortsuche für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle in Deutschland und setzt das Standortauswahlverfahren um.
Sie erarbeitet Vorschläge für die Auswahl der Standorte und organisiert deren Erkundungen. Nach jeder Phase schlägt die BGE vor, welche Gebiete weiter untersucht werden sollten.

Mehr Informationen finden Sie hier.

Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung

Das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE), ehemals Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE), ist die Kontroll- und Aufsichtsbehörde bei der Endlagersuche. Es begleitet den Suchprozess aus wissenschaftlicher Sicht und überwacht, dass die Suche gesetzlich fehlerfrei abläuft. Es bewertet die Vorschläge und Ergebnisse der BGE mbH und schlägt der Bundesregierung nach Prüfung den Endlagerstandort vor.
Außerdem ist das BASE Träger der Öffentlichkeitsbeteiligung. Es informiert somit umfassend über das Verfahren und ist zuständig für die Organisation der gesetzlich festgelegten Konferenzen und Gremien.

Hier finden Sie allgemeine Informationen zur Endlagersuche auf Seiten des BASE und die Infoplattform Endlagersuche.

Nationales Begleitgremium - unabhängige Begleitung

Das Nationale Begleitgremium (NBG) ist eine Art unabhängige Kontrollinstanz. Sie soll das Standortauswahlverfahren vermittelnd, transparent und bürgernah begleiten. Ein besonderes Augenmerk liegt dabei in der Beteiligung der Öffentlichkeit. Denn Ziel ist es, Vertrauen in das Verfahren zu ermöglichen.

Das NBG soll insgesamt 18 Mitglieder umfassen, die keinem Parlament und keiner Regierung angehören - zwölf durch den Bundestag gewählte, anerkannte Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens sowie sechs Bürgerinnen und Bürger, die durch ein Beteiligungsverfahren nominiert wurden.

Hier kommen Sie zu den Seiten des NGB.

Das Bundesumweltministerium

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) trägt die gesamte politische Verantwortung im Bereich der Endlagerung. Es überprüft, dass das Standortauswahlverfahren entsprechend den Anforderungen und Kriterien des Standortauswahlgesetzes durchgeführt wird, übt die Fach- und Rechtsaufsicht über das BASE aus und beaufsichtigt die BGE als Gesellschafter.

Allgemeine Informationen zur Endlagersuche auf den Seiten des BMU finden Sie hier.

Die Bundesgesellschaft für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR)

Die BGR ist der geologische Dienst der Bundesrepublik Deutschland. Sie berät die Bundesregierung eigenverantwortlich und neutral bei allen geowissenschaftlichen und geotechnischen Fragen zu den Endlagerprojekten des Bundes. Informationen zur Rolle der BGR bei der Endlagerung derradioaktiven Abfälle finden Sie hier.

Die BGR hat die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) im Standortauswahlverfahren bei der Anwendung der geowissenschaftlichen Ausschlusskriterien, Mindestanforderungen und Abwägungskriterien beraten. Zudem war sie am Forschungsvorhaben zur „Grundlagenermittlung für die repräsentativen vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen und einer sicherheitsgerichteten Abwägung (RESUS)“ beteiligt. Die im Auftrag der BGE entstandenen Berichte (u.a. zu den Auswahlkriterien) hat die BGR jetzt auf ihrer Internetseite veröffentlicht.

Der Deutsche Bundestag

Das Standortauswahlverfahren läuft in mehreren Stufen ab. Nach jeder Stufe legt die Bundesregierung dem Parlament ein Gesetz zur Abstimmung vor. Laut Gesetz berät der Bundestag über

  • die Standortregionen, die übertägig erkundet werden sollen (§ 15 Stand AG)
  • die Standorte, die untertägig erkundet werden sollen (§ 17 Stand AG)
  • den Standortvorschlag (§ 20 Stand AG)

Akteure und ihre Aufgaben

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Welche Gesteinsformationen kommen in Frage?

Tonstein

Tonsteine gehören zur Gruppe der Sedimentgesteine, die aus älteren Gesteinen durch Prozesse der Verwitterung, der Erosion, des Transports und anschließender Sedimentation und Verfestigung hervorgegangen sind. Durch Ablagerung in ruhigen Gewässern, z. B. in küstenfernen Bereichen von Seen und Meeren sowie in Stillwasserbereichen von Flusssystemen bilden sich zunächst unverfestigte Tone. Sie entstehen, wenn gröbere und schwerere Körner bereits sedimentiert wurden und nur noch die feinen, im Wasser schwebenden Ton-Partikel in ruhige, strömungsarme Bereiche gelangen und sich dort absetzen können. Tone werden zu Tonsteinen, indem sie durch zunehmende Überlagerung von anderen Sedimenten immer stärker kompaktiert und verfestigt werden.

Tonsteine unterscheiden sich von den übrigen Sedimentgesteinen dadurch, dass sie überwiegend aus Partikeln mit der kleinsten Korngröße, der Tonfraktion (< 0,002 mm), bestehen. Bei den zumeist plattigen Ton-Partikeln handelt es sich hauptsächlich um die sogenannten Tonminerale, wie z. B. Kaolinit, Montmorillonit und Illit. Diese sind bei der chemischen Verwitterung neu entstanden. Untergeordnet bestehen Tonsteine auch aus mechanisch oder chemisch zerkleinerten Fragmenten von Mineralen wie beispielsweise Quarz,Muskovit, Feldspat und Karbonat. Geringfügige Beimengungen von beispielsweise Limonit, Hämatit, Chlorit oder auch organische Kohlenstoffverbindungen sind für die unterschiedlichen Farben (grau, schwarz, rot, grün) von Tonsteinen verantwortlich.

Tonsteine verfügen über eine hohe Dichtheit. Sie sind aufgrund ihrer feinen Körnung nur schwer durchlässig für Flüssigkeiten und Gase und wirken im geologischen Untergrund somit als Barrieregesteine. Darüber hinaus sind sie aufgrund der Struktur und der großen Oberfläche der Tonminerale in der Lage, Ionen - z. B. Schwermetalle oder Radionuklide -  reversibel zu binden. Man spricht hier auch von Adsorption. Im Kontakt mit Wasser reagieren Tonminerale quellfähig und sind dadurch in der Lage, Risse zu schließen.

Als Tonsteinformation ist eine oft mehrere Meter bis über hundert Meter mächtige Abfolge von Tonsteinen zu verstehen. Da in der Natur keine reinen Tonsteine in so großen Mächtigkeiten vorkommen, sind insolchen Formationen häufig geringfügige Beimengungen oder geringmächtige Lagen aus sandigem, siltigem, karbonatischem, organischem oder sonstigem Material enthalten.

Bildrechte: LBEG

Kristallingestein

Kristallingesteinsformationen sind in mehreren Ländern als Wirtsgesteinsformationen für die Einlagerung von hoch radioaktiven Abfällen vorgesehen. Im internationalen Sprachgebrauch werden diese Gesteinskomplexe als „crystalline basement“ bezeichnet und beziehen sich in der Endlagerung vor allem auf plutonische oder bestimmte metamorphe Gesteine. Daneben werden auch Vulkanite, wie beispielsweise Porphyrite, von einigen Ländern auf ihre Eignung als mögliche Wirtsgesteine untersucht.

Plutonische Gesteine entstehen aus Gesteinsschmelzen (Magmen), die aus großer Tiefe in die Erdkruste aufsteigen und dort langsam abkühlen. Nacheinander kristallisieren verschiedene Minerale (z. B. Glimmer, Feldspat, Quarz) aus und es entstehen jenach Bildungsbedingungen unterschiedliche Gesteinsarten und –varietäten. Granite sind die häufigsten Vertreter der plutonischen Gesteine und treten in zahlreichen Varietäten auf, die meist mit regionalen Namen bezeichnet werden, wie z. B. der Okergranit aus dem Harz oder der Ålandgranit aus Skandinavien. Daneben zählen unter anderem Diorite, Gabbros und Peridotite zu den Plutoniten.

Metamorphe Gesteine sind während Gebirgsbildungsprozessen unter erhöhten Druck- und Temperaturbedingungen in großen Tiefen entstanden. Sie sind ohne Aufschmelzung chemisch und strukturell aus älteren Gesteinen umgewandelt worden. Je nach Ausgangsmaterial und Druck-/Temperatur-Bedingungen entstehen dabei viele unterschiedliche Gesteine, die sich durch Mineralbestand und Gefügemerkmale unterscheiden lassen. Beispiele für häufige metamorphe Gesteine sind z. B.Gneise, Amphibolite oder Eklogite. Kommt es bei der Gesteinsumwandlung zu Teilaufschmelzungen (Anatexis), entstehen Migmatite.

Plutonische und metamorphe Gesteinsmassive sind in großen Tiefen in der Erdkruste gebildet worden. Sie werden erst lange nach ihrer Entstehung durch tektonische Geländehebungenund Erosion der überlagernden Gesteinsschichten an der Oberfläche sichtbar.

Kristallingesteinsformationen zeichnen sich durch eine hohe Festigkeit, sehr geringes Lösungsverhalten und hohe Temperaturbelastbarkeit aus. Endlagerbergwerke weisen daher eine hohe Stabilität auf, müssen aber wegen der Klüftigkeit der Gesteine mit geotechnischen Barrieren versehen werden.

Steinsalz

Der Untergrund Norddeutschlands ist reich an Salzvorkommen, die sich im Laufe der Erdgeschichte in Sedimentationsbecken durch Verdunstung (Evaporation) der im Meerwasser gelösten Salze gebildet haben. Insbesondere die vor ca. 255 Mio. Jahren gebildeten und primär bereits sehr mächtigen Salzgesteinsformationen des Zechstein haben durch Mobilisationsprozesse in den nachfolgenden Mio. Jahren einen großen Formenreichtum erfahren.

Die Lagerung der Salzgesteine lässt sich grundsätzlich unterteilen in die „flache Lagerung“, worunter eine weitgehend schichtparallele „ursprüngliche“ Lagerung zu verstehen ist und die „steile Lagerung“, die durch z. T. erhebliche Salzwanderungsprozesse und Akkumulationen entstanden ist. Als Strukturformen haben sich z. B. Salzkissen, Salzsättel, Salzstöcke und Salzmauern entwickelt. In diesen Strukturen sind durch Verformungs- und Bruchprozesse der Salzgesteine z. T. komplexe Lagerungsverhältnisse entstanden.

Salzformationen sind im Allgemeinen zyklisch aufgebaut. Ein kompletter Zyklus besteht aus einer charakteristischen Abfolge von Karbonaten wie Dolomit und Kalkstein, Sulfaten wie Gips bzw. Anhydrit sowie Steinsalz und Kalisalzen. Innerhalb der Salzformationen gibt es Unterbrechungen oder Wiederholungen von Zyklusteilen. Ziel der Suche im Rahmen des Standortauswahlprozesses sind weitgehend homogene möglichst mächtige Steinsalz­bereiche, die als schützende geologische Barriere dienen.

Steinsalz weist als Wirtsgestein eine Reihe von positiven Eigenschaften auf, wie z. B. eine hohe spezifische Wärmeleitfähigkeit und Temperaturbelastbarkeit sowie eine geringe Durchlässigkeit. Aufgrund der besonderen Eigenschaft des kriechenden Verformungsverhaltens werden die Abfälle mit der Zeit komplett eingeschlossen. Da Steinsalz eine hohe Löslichkeit gegenüber ungesättigten Lösungen aufweist, ist der zusätzliche Schutz durch einen günstigen Aufbau des Deckgebirges mit u. a. grundwasserhemmenden Gesteinengegen unterirdische Ablaugungsvorgänge in der Abwägung ein wichtiges Kriterium.

Bildreche: LBEG
Verfasst am 
1.11.2020