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as Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) ist die zentrale Fachbehörde des Bundes für den sicheren Umgang mit den Hinterlassenschaften der Atomenergie.

Das BASE nimmt Regulierungs-, Genehmigungs- und Aufsichtsaufgaben im Bereich Endlagerung, Zwischenlagerung sowie für den Umgang und Transport von hochradioaktiven Abfällen wahr.

Das BASE überwacht das Standortauswahlverfahren für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle.

Das Amt unterstützt mit Fachexpertise die Bundesaufsicht für den Bereich der kerntechnischen Sicherheit und berät das Bundesumweltministerium in Fragen der nuklearen Entsorgung.

Das Amt betreibt und koordiniert die Forschung in seinen Aufgabengebieten.

Das BASE wurde 2014 gegründet und befindet sich seit 2016 im Aufbau.

Das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) nimmt Regulierungs-, Genehmigungs- und Aufsichtsaufgaben des Bundes in der Endlagerung, Zwischenlagerung sowie für den Umgang und Transport von hochradioaktiven Abfällen wahr. Das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) unterstützt und berät das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit in Fragen der nuklearen Entsorgung und der kerntechnischen Sicherheit. Es betreibt und koordiniert Forschung in seinen Themengebieten.

Wachsende Aufgaben in einer wachsenden Behörde

Zu den zentralen Herausforderungen des Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) gehören nicht nur die anstehenden, gesellschaftspolitisch anspruchsvollen Aufgaben - wie bei der Suche nach einem Endlager für hochradioaktive Abfälle. Parallel dazu wird die noch junge Behörde seit Sommer 2016 zielstrebig aufgebaut.

Anfang 2017 übernahm das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) das Fachpersonal von zwei Abteilungen aus dem bisher zuständigen BfS: die Abteilung für Genehmigungsverfahren bei Transporten und Zwischenlagern sowie der kerntechnischen Sicherheit. Die weiteren Abteilungen für die Standortsuche eines neuen Endlagers für radioaktive Abfälle, für die Forschung sowie der Verwaltung wurden neu aufgebaut. Schritt für Schrittschafft das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) Arbeitsstrukturen und baut das Fachpersonal weiter aus.

Gleichzeitig hat das Bundesamt für die Sicherheit der nukleare Entsorgung (BASE) mitten in der Aufbauphase bereits gesetzliche Aufgaben übertragenbekommen - insbesondere mit Inkrafttreten des novellierten Standortauswahlgesetzes im Mai 2017. Um sofort nach Inkrafttreten des Gesetzes die Anforderungen zu erfüllen, hat das Bundesamt für die Sicherheit der nukleare Entsorgung (BASE) bei Bedarf interdisziplinäre Arbeitsgruppen eingerichtet. Das gilt beispielsweise für die Standortsicherung nach § 21 oder die nach § 6 des Gesetzeseinzurichtende Informationsplattform im Internet. Die Informationsplattformwurde am Tag des Inkrafttretens des Gesetzes in einer Basisversion auf der BASE-Webseite zugänglich gemacht. Seit Ende April 2020 wird sie auf einer eigenständigen Webseite infoplattform-endlagersuche.de betrieben. Sie informiert transparent über den Endlager-Suchprozess und macht wesentliche Unterlagen wie Gutachten, Datensammlungen oder Berichte in einem Dokumentenverzeichnis zugänglich .

Aufgaben des Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE)

Die Aufgaben des Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung sind im Atomgesetz beschrieben und festgelegt. Das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE)

  • überwacht das Standortauswahlverfahren zur Suche nach einem Endlager für hochradioaktive Abfälle und organisiert die Beteiligung der Öffentlichkeit,
  • ist zuständig für berg-, wasser- und atomrechtliche Verfahren bei der Endlagerung radioaktiver Abfälle,
  • übt die atomrechtliche Aufsicht über Endlager für radioaktive Abfälle aus,
  • prüft atomrechtliche Genehmigungsanträge für Zwischenlager und Transporte mit Kernbrennstoffen,
  • ist zuständig für die staatliche Verwahrung von Kernbrennstoffen (einschließlich des Erlasses von Entscheidungen nach § 5 AtG, Absatz 7 Satz 1),
  • ist für die Langzeitdokumentation aller Unterlagen und Daten zuständig, welche für die Zwischen- und Endlagerung radioaktiver Abfälle wichtig sind,
  • stellt seine Expertise in Fragen der kerntechnischen Sicherheit zur Verfügung,
  • forscht in den genannten Bereichen und beteiligt sich an der internationalen Zusammenarbeit

Standortauswahlverfahren: Öffentlichkeitsbeteiligung und staatliche Aufsicht

Das BASE beaufsichtigt die Suche nach einem Endlager für hochradioaktive Abfälle. Dabei ist es dafür zuständig, Grundlagen und Randbedingungen für die Öffentlichkeitsbeteiligung zu schaffen. Die Aufgaben sind im Standortauswahlgesetz (Stand AG) festgelegt und umfassen

  • Festlegungen von Erkundungsprogrammen zu ober- und untertägigen Erkundungen anhand von Vorschlägen der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE),
  • Prüfungen, ob das Standortauswahlverfahren und die Erkundungen nach den Kriterien und Anforderungen des Standortauswahlgesetzes erfolgen,
  • Information der Öffentlichkeit über den Stand des Suchverfahrens,
  • Organisation und Koordinierung des Beteiligungsverfahrens für die Standortsuche,
  • Kontrolle bergbaulicher Projekte in Zusammenarbeit mit den Ländern zur Sicherung möglicher geeigneter Endlagerstandorte
  • den Standortvorschlag für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle.

Berg-, wasser- und atomrechtliche Verfahren bei der Endlagerung

Das BASE ist zuständig für berg-, wasser- und atomrechtliche Zulassungsverfahren und Erlaubnisse bei der Endlagerung radioaktiver Abfälle. Diese Aufgaben wurden neu auf Bundesebene verankert. Für bereits bestehende Endlagerprojekte, für die bisher verschiedene Bundesländer zuständig waren, wurden individuelle Regelungen geschaffen. Bei Schacht Konrad gehen die Aufgaben erst nach Erteilung der Zustimmung zur Inbetriebnahme des Endlagers vom Land Niedersachsen auf den Bund über. Beim Endlager Morsleben wechselt die Zuständigkeit für die Genehmigung vom Land Sachsen-Anhalt auf das BASE über, sobald das Planfeststellungsverfahren abgeschlossen ist. Bei der Schachtanlage Asse II verbleiben die Zuständigkeiten beim Land Niedersachsen.

Für das zukünftige Endlager für hochradioaktive Abfälle ist das BASE auch die zuständige Behörde für das Plangenehmigungsverfahren.

Atomrechtliche Aufsicht über Endlager für radioaktive Abfälle

Das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) beaufsichtigt und kontrolliert den Betrieb der existierenden Endlager. Aktuell sind dies

Das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) überprüft, ob bei Errichtung, Betrieb und Stilllegung die atomrechtlichen Sicherheitsbestimmungen eingehalten werden. Die Funktion einer atomrechtlichen Aufsicht auf Bundesebene wurde neu eingerichtet. Daneben werden Endlager auf Basis weiterer Rechtsvorschriften kontinuierlich beaufsichtigt. Dazu gehört insbesondere die bergrechtliche Aufsicht. Diese Aufgaben werden weiterhin von den jeweiligen Bundesländern wahrgenommen.

Genehmigung von Transporten und Zwischenlagern

Das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung ist nach Atomrechtzuständig für die Genehmigung von

  • Transporten von abgebrannten Brennelementen aus dem Betrieb von Kernkraftwerken oder radioaktiven Reststoffen aus der Wiederaufarbeitung (sogenannte     Castor-Transporte),
  • Transporten von Großquellen (neben Brennstäben radioaktive Stoffe, die einen bestimmten Aktivitätswert überschreiten) und
  • Zwischenlagern für hochradioaktive Abfälle.

Kerntechnische Sicherheit

Spätestens im Jahr 2022 sollen laut Gesetz die letzten Atomkraftwerke in Deutschland abgeschaltet werden. Bis dahin und auch im weiteren Verlauf des Anlagenrückbaus, muss die Sicherheitskultur auf hohem Niveau erhalten und weiterentwickelt werden. Die Expertinnen und Experten des Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) sind in vielen Sicherheitsgremien auf nationaler und internationaler Ebene vernetzt und beraten die Bundesregierung. Über Zwischenfälle und Ereignisse in kerntechnischen Anlagen führt das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) zudem für den Bund eine zentrale Störfallmeldestelle.

Forschung

Um seine Aufgaben stets auf dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik wahrnehmen zu können, ist das Bundeesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) als Ressortforschungseinrichtung auch wissenschaftlich aktiv. Dazu initiiert und begleitet das Amt Forschungsvorhaben auf dem Gebiet der nuklearen Entsorgungssicherheit und führt eigene Forschungen durch. Dieses umfasst sowohl naturwissenschaftliche, technische, als auch sozialwissenschaftliche Aspekte.

Quelle: Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung

Aufgaben des Bundesamts für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE)

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Welche Gesteinsformationen kommen in Frage?

Tonstein

Tonsteine gehören zur Gruppe der Sedimentgesteine, die aus älteren Gesteinen durch Prozesse der Verwitterung, der Erosion, des Transports und anschließender Sedimentation und Verfestigung hervorgegangen sind. Durch Ablagerung in ruhigen Gewässern, z. B. in küstenfernen Bereichen von Seen und Meeren sowie in Stillwasserbereichen von Flusssystemen bilden sich zunächst unverfestigte Tone. Sie entstehen, wenn gröbere und schwerere Körner bereits sedimentiert wurden und nur noch die feinen, im Wasser schwebenden Ton-Partikel in ruhige, strömungsarme Bereiche gelangen und sich dort absetzen können. Tone werden zu Tonsteinen, indem sie durch zunehmende Überlagerung von anderen Sedimenten immer stärker kompaktiert und verfestigt werden.

Tonsteine unterscheiden sich von den übrigen Sedimentgesteinen dadurch, dass sie überwiegend aus Partikeln mit der kleinsten Korngröße, der Tonfraktion (< 0,002 mm), bestehen. Bei den zumeist plattigen Ton-Partikeln handelt es sich hauptsächlich um die sogenannten Tonminerale, wie z. B. Kaolinit, Montmorillonit und Illit. Diese sind bei der chemischen Verwitterung neu entstanden. Untergeordnet bestehen Tonsteine auch aus mechanisch oder chemisch zerkleinerten Fragmenten von Mineralen wie beispielsweise Quarz,Muskovit, Feldspat und Karbonat. Geringfügige Beimengungen von beispielsweise Limonit, Hämatit, Chlorit oder auch organische Kohlenstoffverbindungen sind für die unterschiedlichen Farben (grau, schwarz, rot, grün) von Tonsteinen verantwortlich.

Tonsteine verfügen über eine hohe Dichtheit. Sie sind aufgrund ihrer feinen Körnung nur schwer durchlässig für Flüssigkeiten und Gase und wirken im geologischen Untergrund somit als Barrieregesteine. Darüber hinaus sind sie aufgrund der Struktur und der großen Oberfläche der Tonminerale in der Lage, Ionen - z. B. Schwermetalle oder Radionuklide -  reversibel zu binden. Man spricht hier auch von Adsorption. Im Kontakt mit Wasser reagieren Tonminerale quellfähig und sind dadurch in der Lage, Risse zu schließen.

Als Tonsteinformation ist eine oft mehrere Meter bis über hundert Meter mächtige Abfolge von Tonsteinen zu verstehen. Da in der Natur keine reinen Tonsteine in so großen Mächtigkeiten vorkommen, sind insolchen Formationen häufig geringfügige Beimengungen oder geringmächtige Lagen aus sandigem, siltigem, karbonatischem, organischem oder sonstigem Material enthalten.

Bildrechte: LBEG

Kristallingestein

Kristallingesteinsformationen sind in mehreren Ländern als Wirtsgesteinsformationen für die Einlagerung von hoch radioaktiven Abfällen vorgesehen. Im internationalen Sprachgebrauch werden diese Gesteinskomplexe als „crystalline basement“ bezeichnet und beziehen sich in der Endlagerung vor allem auf plutonische oder bestimmte metamorphe Gesteine. Daneben werden auch Vulkanite, wie beispielsweise Porphyrite, von einigen Ländern auf ihre Eignung als mögliche Wirtsgesteine untersucht.

Plutonische Gesteine entstehen aus Gesteinsschmelzen (Magmen), die aus großer Tiefe in die Erdkruste aufsteigen und dort langsam abkühlen. Nacheinander kristallisieren verschiedene Minerale (z. B. Glimmer, Feldspat, Quarz) aus und es entstehen jenach Bildungsbedingungen unterschiedliche Gesteinsarten und –varietäten. Granite sind die häufigsten Vertreter der plutonischen Gesteine und treten in zahlreichen Varietäten auf, die meist mit regionalen Namen bezeichnet werden, wie z. B. der Okergranit aus dem Harz oder der Ålandgranit aus Skandinavien. Daneben zählen unter anderem Diorite, Gabbros und Peridotite zu den Plutoniten.

Metamorphe Gesteine sind während Gebirgsbildungsprozessen unter erhöhten Druck- und Temperaturbedingungen in großen Tiefen entstanden. Sie sind ohne Aufschmelzung chemisch und strukturell aus älteren Gesteinen umgewandelt worden. Je nach Ausgangsmaterial und Druck-/Temperatur-Bedingungen entstehen dabei viele unterschiedliche Gesteine, die sich durch Mineralbestand und Gefügemerkmale unterscheiden lassen. Beispiele für häufige metamorphe Gesteine sind z. B.Gneise, Amphibolite oder Eklogite. Kommt es bei der Gesteinsumwandlung zu Teilaufschmelzungen (Anatexis), entstehen Migmatite.

Plutonische und metamorphe Gesteinsmassive sind in großen Tiefen in der Erdkruste gebildet worden. Sie werden erst lange nach ihrer Entstehung durch tektonische Geländehebungenund Erosion der überlagernden Gesteinsschichten an der Oberfläche sichtbar.

Kristallingesteinsformationen zeichnen sich durch eine hohe Festigkeit, sehr geringes Lösungsverhalten und hohe Temperaturbelastbarkeit aus. Endlagerbergwerke weisen daher eine hohe Stabilität auf, müssen aber wegen der Klüftigkeit der Gesteine mit geotechnischen Barrieren versehen werden.

Steinsalz

Der Untergrund Norddeutschlands ist reich an Salzvorkommen, die sich im Laufe der Erdgeschichte in Sedimentationsbecken durch Verdunstung (Evaporation) der im Meerwasser gelösten Salze gebildet haben. Insbesondere die vor ca. 255 Mio. Jahren gebildeten und primär bereits sehr mächtigen Salzgesteinsformationen des Zechstein haben durch Mobilisationsprozesse in den nachfolgenden Mio. Jahren einen großen Formenreichtum erfahren.

Die Lagerung der Salzgesteine lässt sich grundsätzlich unterteilen in die „flache Lagerung“, worunter eine weitgehend schichtparallele „ursprüngliche“ Lagerung zu verstehen ist und die „steile Lagerung“, die durch z. T. erhebliche Salzwanderungsprozesse und Akkumulationen entstanden ist. Als Strukturformen haben sich z. B. Salzkissen, Salzsättel, Salzstöcke und Salzmauern entwickelt. In diesen Strukturen sind durch Verformungs- und Bruchprozesse der Salzgesteine z. T. komplexe Lagerungsverhältnisse entstanden.

Salzformationen sind im Allgemeinen zyklisch aufgebaut. Ein kompletter Zyklus besteht aus einer charakteristischen Abfolge von Karbonaten wie Dolomit und Kalkstein, Sulfaten wie Gips bzw. Anhydrit sowie Steinsalz und Kalisalzen. Innerhalb der Salzformationen gibt es Unterbrechungen oder Wiederholungen von Zyklusteilen. Ziel der Suche im Rahmen des Standortauswahlprozesses sind weitgehend homogene möglichst mächtige Steinsalz­bereiche, die als schützende geologische Barriere dienen.

Steinsalz weist als Wirtsgestein eine Reihe von positiven Eigenschaften auf, wie z. B. eine hohe spezifische Wärmeleitfähigkeit und Temperaturbelastbarkeit sowie eine geringe Durchlässigkeit. Aufgrund der besonderen Eigenschaft des kriechenden Verformungsverhaltens werden die Abfälle mit der Zeit komplett eingeschlossen. Da Steinsalz eine hohe Löslichkeit gegenüber ungesättigten Lösungen aufweist, ist der zusätzliche Schutz durch einen günstigen Aufbau des Deckgebirges mit u. a. grundwasserhemmenden Gesteinengegen unterirdische Ablaugungsvorgänge in der Abwägung ein wichtiges Kriterium.

Bildreche: LBEG
Verfasst am 
22.9.2020